Autor Thema: Forenregeln zu § 86 StGB  (Gelesen 3345 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline Administrator

  • Administrator
  • *
  • Beiträge: 45
Forenregeln zu § 86 StGB
« am: 22. November 2019, 16:21 »
Das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ist nach dem deutschen Strafrecht ein Vergehen, das in § 86a Strafgesetzbuch geregelt ist.

Es kommt leider auch hier im Forum immer wieder vor, dass Darstellungen und Symbole, die unter  § 86 StGB  fallen, nur zum Teil verdeckt werden, so dass auch diese in unserem Rechtsraum verbotenen Zeichen teilweise trotzdem noch deutlich erkennbar sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Bilder von Modellen oder die Verwendung der Zeichen in Avataren handelt.
Wir befinden uns hier in einer Grauzone, in der nicht klar definiert ist, ob solche Zeichen nach § 86 StGB ausreichend verdeckt sind oder nicht. Aus diesem Grund bitte ich euch darum, sämtliche Zeichen, die unter § 86 StGB fallen (also z.B. Hakenkreuze, Runen, Divisionsabzeichen der untergeordneten Organisationseinheiten etc.) KOMPLETT von Euren Bildern zu entfernen bzw. KOMPLETT zu verdecken. Damit soll eindeutig erreicht werden, dass auch keine "Teile" dieser Zeichen mehr zu erkennen sind.

Ich bitte um Euer Verständnis, dass Ihr damit lediglich dem Betreiberteam eventuelle Rechtsprobleme ersparen werdet. Hier noch ein Link zur entsprechenden Rechtsvorschrift:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86.html und http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__86a.html

Interessant dazu ist auch dieser Wikipedia Artikel, insbesondere der Bereich bei der Verwendung nicht ausreichend abgedeckter Zeichen, selbst wenn es sich sogar gegen die verbotenen Organisationen richtet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Verwenden_von_Kennzeichen_verfassungswidriger_Organisationen